14.10 Allgemeines (Gebäudebegrünung)
14.10Allgemeines (Gebäudebegrünung)
Schwimmbäder sind im städtebaulichen Kontext besondere Gebäude. Insofern sollten sie auch ihrer ökologischen Bedeutung für Flora und Fauna im städtischen Umfeld, z. B. durch eine Gebäudebegrünung, gerecht werden. Von Bauherren und Planer sind Art und Umfang einer Gebäudebegrünung projektspezifisch festzulegen.
Maßgeblich für die Planung, den Bau und die Instandhaltung von Gebäudebegrünung sind die Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) in der jeweils gültigen Fassung. Für die Versickerungsplanung sind die jeweils aktuellen, einschlägigen Werke der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) sowie DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ heranzuziehen.
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) soll „Niederschlagswasser […] ortsnah versickert, verrieselt oder […] in ein Gewässer eingeleitet werden“ (WHG § 55 (2)). Sowohl die Gebäudebegrünung als auch die Regenwasserversickerung haben einen nachhaltigen Einfluss auf den Regenwasserrückhalt, die Versickerung oder die Verdunstung und dienen damit der Sicherstellung des natürlichen Wasserkreislaufs und der Vermeidung von Hitzeinseln. Somit liefern sie einen grundlegenden Baustein für die ökologische Säule der Nachhaltigkeit. Weitere maßnahmenspezifische Funktionen können die ökologische Wirkung verstärken.
Die Gebäudebegrünungen lassen sich grob differenzieren (vgl. Nummerierung in Abbildung 2) in extensive, einfach intensive und intensive Dachbegrünungen sowie bodengebundene und wandgebundene Fassadenbegrünungen und Innenraumbegrünungen. Eine grobe Unterteilung der Versickerungsanlagen kann in oberirdische, unterirdische und solche mit oberirdischen und unterirdischen Elementen erfolgen. Neben den Funktionen wird durch die Wahl einer Ausführungsart die Gestaltung, die statische Belastung der Bauwerke, der Flächenverbrauch und der Pflegeaufwand beeinflusst.