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Einführung
02.00Geltungsbereich
Die KOK-Richtlinien für den Bäderbau gelten für Schwimmbäder des Typs 1. Sie müssen für Bäder des Typs 2, wo erforderlich, angewendet werden.
Die KOK-Richtlinien für den Bäderbau gelten für Schwimmbäder des Typs 1. Sie müssen für Bäder des Typs 2, wo erforderlich, angewendet werden.