02 Geltungsbereich
02.00Geltungsbereich
Die KOK-Richtlinien für den Bäderbau gelten für Schwimmbäder des Typs 1. Sie müssen für Bäder des Typs 2, wo erforderlich, angewendet werden.
Stand: 31.10.2022
Die KOK-Richtlinien für den Bäderbau gelten für Schwimmbäder des Typs 1. Sie müssen für Bäder des Typs 2, wo erforderlich, angewendet werden.