63.10 Allgemeines (Beckenauskleidung)
63.10Allgemeines
Für die Beckenauskleidung werden folgende Eigenschaften gefordert:
- feuchtigkeitsresistent
- stoß- und kratzfest
- unempfindlich gegen chemische Einflüsse
- licht-, farb-, riss-, alterungs- und formbeständig
- vollflächig und homogen auf dem Untergrund haftend
- bei lose verlegten Materialien eingehängt
- ebenflächig (keine Schnittkanten bei Stößen)
- leicht zu reinigen und zu reparieren
Für die Beckenauskleidung stehen z. B. keramisches Material, Naturstein, Edelstahl und Kunststoffe (Folien oder GFK) zur Wahl (bei Einsatz von Kunststoffen vgl. 62.30). Alle Einbauteile und Geräte, die mit dem Beckenwasser in Berührung kommen, müssen aus korrosionsbeständigem, verschleißfestem Material bestehen, das die Wasserbeschaffenheit nicht beeinflussen darf.
Stand: 31.10.2022