64.10 Beckenwände
64.10Beckenwände
Die Beckenwände müssen senkrecht ausgeführt werden, glatt und mindestens von der Oberkante bis 1,50 m unter dem Wasserspiegel frei von Überständen sein, ausgenommen sind hiervon die die Beckenraststufen und Beckenränder. Überstände von unter dem Wasserspiegel installierten Komponenten (z. B. Unterwasserscheinwerfer, Abflussgitter) müssen nach den Anforderungen in DIN EN 13451-1 installiert werden.